Zum 01.10.2026 wird das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft treten. Der Gesetzgeber möchte die Zwangsvollstreckung weiter vereinfachen, für alle Seiten beschleunigen und effizienter gestalten, die Digitalisierung durch Nutzung elektronischer Dokumente stärken und damit (die lästigen) Medienbrüche vermeiden. Hierzu werden u. a. die Vorschriften zur vereinfachten Antragstellung im Rahmen der Zwangsvollstreckung absolut gläubiger- und damit anwaltsfreundlich geändert, die bisherigen Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und den Auftrag an den Gerichtsvollzieher wiederum umgestaltet, die ZPO mehrfach umformuliert, um die Anzahl der Aufträge und Anträge in hybrider Form zu reduzieren.
Der Workshop stellt die Änderungen und Neuerungen Schritt für Schritt vor und stellt den effizienten Zugriff auf die Forderungen des Schuldners dar. Auf Beschleunigungsmöglichkeiten und korrekte Antragstellung zur Vermeidung von Monierungen wird besonders Wert gelegt.